(1) Die Stiftung dient der Hilfe für Menschen in Notsituationen, die durch harte Schicksalsschläge herbeigeführt worden sind. Die Stiftung dient damit der Gesundheitsfürsorge, Mildtätigkeit, Förderung der Altenhilfe, Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Sozialhilfe. Sie fördert das Wohlfahrtswesen und dient der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Gleichzeitig soll sie Verbrechensvorbeugung und Schadensausgleich bei Verbrechensopfern unterstützen. Mit diesen Zielen kann sie jede Art der mittelbaren und unmittelbaren Hilfe für insoweit hilfsbedürftige Person im In- und Ausland bieten. Darüber hinaus fördert die Stiftung die Bildung und Kultur. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes kann die Stiftung eventuell hinzu erworbene Immobilien zwecks Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für bedürftige Personen im Sinne der Sätze 1 – 5 dieses Absatzes des § 2 schaffen (Einrichtungen der Rehabilitation, der körperlichen und seelischen Betreuung von Verbrechensopfern, Einrichtungen der Heilung, Kranken- und Behindertenversorgung). Ebenso kann die Stiftung wissenschaftliche Forschungsprojekte unterstützen, um die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderliche Tätigkeit zu optimieren.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. seelische, finanzielle und körperliche Betreuung von Verbrechensopfern;
2. medizinische Hilfe für Unfall- und Verbrechensopfer;
3. Hilfe und Unterstützung von Flüchtlingen, insbesondere Flüchtlingskindern im In- und Ausland;
4. Maßnahmen zur Optimierung von Verbrechensverhinderung, d. h. Vorsorge gegen Schädendurch Verbrechen;
5. Einrichtungen der Gesundheitspflege, Gesundheitsfürsorge und Rehabilitation;
6. Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen auf dem Gebiete des Stiftungszweckes;
7. Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für betreuungsbedürftige Personen (Kindergärten, Pflegeheime usw.);
8. Förderung von Bildung und Ausbildung in Kindergärten, insbesondere des Unterrichts bereits im Kindergarten;
9. Schulungen im Hinblick auf Verhalten bei Überfällen und sonstigen Notsituationen;
10. Erarbeitung eines Modellprojektes „Alten- und behindertengerechtes Wohnen“, insbesondere im Hinblick auf Ausstattung des Wohnumfeldes mit Hilfestellungen für Kranke und Behinderte;
11. Hilfe bei Beschaffung und Entwicklung von technischen und medizinischen Hilfsmitteln, um älteren und behinderten Menschen sowie Opfern von Verbrechen die Möglichkeit zu bieten, ihren Alltag selbstständig zu gestalten;
12. Unterstützung von Schwerstkranken, um ihre Lebensqualität zu erhöhen;
13. Dienstleistungen im Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Personen bei Einkauf, Essenversorgung usw.;
14. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen;
15. Initiierung von Forschung auf den vorgenannten Gebieten, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie die Unterstützung von Projekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes;
16. Förderung von Wissenschaft und Forschungsprojekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes;
17. Durchführung und Unterstützung von Symposien, Tagungen, Kolloquien, die die Weiterentwicklung und Ursachenforschung auf den vorgenannten Gebieten betreffen;
18. Durchführung nationaler und internationaler Ausstellungen sowie Veranstaltungen, die sich den Zwecken und der Thematik der Stiftung widmen;
19. Kulturelle Veranstaltungen für den vorgenannten Personenkreis zwecks seelischem Ausgleichs und Schaffung von positiver Lebenshaltung, z. B. durch Konzerte, musische Veranstaltungen, Lesungen usw.